01.06.2023 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Sozialversicherungspflicht von Städte-Guides auf Stadtrundfahrten
| Ein Gästeführer bzw. Tour-Guide, der im Rahmen von Hop on/Hopp off-Stadtrundfahrten eingesetzt ist, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn er einen „Honorarvertrag für freie Mitarbeiter“ abgeschlossen und Honorarrechnungen gestellt hat, wenn nach dem Gesamtbild der Tätigkeit die für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung sprechenden Merkmale überwiegen. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. |
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