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  • 03.07.2023 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Status eines Restaurantmeisters im Veranstaltungsservice

    | Ein Restaurantmeister, der für ein Unternehmen im Bereich Veranstaltungsservice als Dienstleister im Gastronomiebereich tätig ist, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat das LSG Baden-Württemberg wie das SG in der Vorinstanz entschieden. Die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände überwiegen. |