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  • 16.10.2024 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Steuerberaterin nach Beendigung der Angestelltentätigkeit weiter für Kanzlei tätig – LSG bejaht abhängige..

    | Eine Steuerberaterin, die – nach Beendigung einer 18-jährigen Tätigkeit als Angestellte – Mandate derselben Steuerberatungsgesellschaft in deren Namen, überwiegend in deren Kanzleiräumen unter Nutzung der dortigen Ausstattung bearbeitet, Berichts- und Aktenbearbeitungspflichten sowie einer Qualitätskontrolle unterliegt, ist abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie überwiegend durch eine Umsatzbeteiligung an den von ihr bearbeiteten Mandaten vergütet wird. Dies hat das LSG Bayern klargestellt. |