14.05.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
„Unechte“ Sperrminorität: GGf ist abhängig beschäftigt
| Der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der nur über eine „unechte“ Sperrminorität verfügt, ist abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen klargestellt. |
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