· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Versicherungspflicht eines EDV-Systemingenieurs
| Ein gewichtiges Indiz für die sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung eines EDV-Systemingenieurs im Bereich der Beratung und Unterstützung des Managements ist der Umstand, dass der Vertragsgegenstand derart unbestimmt ist, dass er sich erst durch weitere Vorgaben oder eine weitere Eingliederung in den Projektbetrieb konkretisieren lässt. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt. |
Von untergeordneter Bedeutung ist dabei, dass weitere typische Kriterien einer abhängigen Beschäftigung, wie festes Monatsgehalt, Urlaubsregelung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fehlen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.2.2012, Az. L 11 KR 3007/11; Abruf-Nr. 123372).
Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 41 | ID 36676800