24.07.2023 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Weiterarbeit eines Steuerberaters nach Verkauf seiner Kanzlei
| Arbeitet ein Steuerberater nach Veräußerung seiner sämtlichen Anteile an der Kanzlei weiter für diese, ist sein sozialversicherungsrechtlicher Status in dieser „Nachverkaufszeit“ so zu beurteilen, als würde er in einem fremden Unternehmen mitarbeiten, so das LSG Niedersachsen-Bremen. |
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