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  • 04.04.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Wenn der Gesellschaftsanteil zum Gesamtgut gehört: LSG Bayern hält Gesellschafter-Geschäftsführer für sv-pflichtig

    | Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, dessen Gesellschaftsanteil aufgrund ehevertraglich vereinbarter Gütergemeinschaft zum Gesamtgut gehört, ist als abhängig Beschäftigter anzusehen. Auf die Höhe des in Gesamthandsgemeinschaft zu verwaltenden Gesellschaftsanteil kommt es hierbei nicht an. Zu diesem Schluss gelangt jedenfalls das LSG Bayern und bejaht die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Das letzte Wort hat nun das BSG. |

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