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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht/Betriebsprüfung

    LSG Berlin-Brandenburg: Trainer an Flugsimulator steht in einer abhängigen Beschäftigung

    | Anlässlich von Betriebsprüfungen der Sozialversicherung kommt es immer wieder zum Streit zwischen dem Arbeitgeber und dem Kontrollbeamten, ob jemand für einen Betrieb selbstständig tätig ist oder in einer abhängigen Beschäftigung steht. Kürzlich hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Fluglehrer, der angehende Piloten an einem Flug-simulator ausbildet, in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. LGP macht Sie mit dem Fall vertraut und erläutert, warum ein Clearingverfahren stets sinnvoll ist. |

    Scheinselbstständigkeit und persönliche Abhängigkeit

    Von Scheinselbstständigkeit ist auszugehen, wenn jemand eine selbstständige Erwerbstätigkeit beim Gewerbeamt und/oder Finanzamt angemeldet hat, obwohl die Voraussetzungen für eine abhängige Beschäftigung vorliegen. Das BSG hat im Laufe der Jahrzehnte Abgrenzungsmerkmale herausgearbeitet. Die Nicht-Selbstständigkeit ist dabei das rechtlich entscheidende Merkmal, das die Arbeit zur Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung macht.

     

    • Dabei stellt die persönliche Abhängigkeit nach Auffassung der Richter das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage dar, ob ein Erwerbstätiger als abhängig Beschäftigter anzusehen ist.