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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungsprüfung

    Schwerpunkte bei der Prüfung durch die DRV:Das beanstanden Prüfer immer wieder

    | Bei der Sozialversicherungsprüfung stoßen die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) immer wieder auf dieselben Fehler. Oft fehlen beispielsweise in den geprüften Unternehmen die Nachweise bei den Lohn- und Beitragsunterlagen, mit denen eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit belegt werden kann. Daraus haben sich bestimmte Schwerpunkte in der Sozialversicherungsprüfung herauskristallisiert. |

    Umfang der Prüfung

    Die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) findet mindestens alle vier Jahre statt. Neben der reinen Sozialversicherungsprüfung kontrollieren die Betriebsprüfer seit 2007 zusätzlich, ob ein Unternehmen für einen selbstständigen Künstler oder Publizisten auch die Künstlersozialabgabe abgeführt hat. Als weitere Prüfgebiete sind seit dem 1. Januar 2009 das „Flexi II“ und die gesetzliche Unfallversicherung ab 2010 (für Prüfzeiträume ab 2009) hinzugekommen. Im Einzelnen gehören daher zur Prüfung:

     

    • Die Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit eines Arbeitnehmers