· Fachbeitrag · Sozialversicherungsprüfung
So lassen sich sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen geschickt mit CMS meistern
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
| Die sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen sind für Unternehmen sehr hoch. Fallstricke im Sozialversicherungsrecht lauern überall. Fehleinschätzungen sind an der Tagesordnung, Nachzahlungen sind die Konsequenz. LGP erläutert daher nachfolgend die Gefahrenstellen und zeigt, wie Unternehmen mit einem Compliance Management System (CMS) versicherungs- und beitragsrechtliche Risiken minimieren können. |
Das hat Compliance mit Sozialversicherung zu tun
Compliance-Verstöße im Sozialversicherungsrecht sind gar nicht so selten. Das zeigen die statistischen Daten zu Nachzahlungen aus den Betriebsprüfungen sowie aus Anlass von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Unternehmer sehen Sozialversicherungsbeiträge wie Steuern und Abgaben nicht selten als Last. Deshalb misst die Unternehmensführung ihnen häufig nur geringe Bedeutung bei. Dabei wird übersehen, dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge gemäß § 28e SGB IV Leistungsansprüche begründen. Folglich betreffen Compliance-Verstöße auch die Mitarbeiter und ihre Ansprüche auf Sozialleistungen. Schlimmstenfalls erlöschen Leistungsansprüche vollständig, wenn z. B. bestimmte Vorversicherungszeiten nicht mehr erfüllt werden. Dies betrifft z. B. Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie Wartezeiten in der Rentenversicherung. Auch kann eine unterlassene Beitragsabführung Lücken in der späteren Rentenhöhe begründen.
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