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  • 03.05.2017 · Nachricht · Sozialversicherungsprüfung

    SV-Beiträge werden bei unvollständiger Lohnbuchhaltung geschätzt

    | Das LSG Berlin-Brandenburg weist auf die Risiken einer unvollständigen Lohnbuchhaltung hin. Bei mangelhaften Entgeltunterlagen dürfen die Träger der Rentenversicherung Beiträge schätzen. |