03.05.2017 · Nachricht · Sozialversicherungsprüfung
SV-Beiträge werden bei unvollständiger Lohnbuchhaltung geschätzt
| Das LSG Berlin-Brandenburg weist auf die Risiken einer unvollständigen Lohnbuchhaltung hin. Bei mangelhaften Entgeltunterlagen dürfen die Träger der Rentenversicherung Beiträge schätzen. |
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