· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2015
| Auch 2015 haben sich die meisten Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Erfahren Sie nachfolgend, was ab sofort gilt. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2015 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 1. Januar 2015 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:
| ||
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 72.600 Euro | 62.400 Euro |
| 6.050 Euro | 5.200 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 72.600 Euro | 62.400 Euro |
| 6.050 Euro | 5.200 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 89.400 Euro | 76.200 Euro |
| 7.450 Euro | 6.350 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 49.500 Euro | 49.500 Euro |
| 4.125 Euro | 4.125 Euro |
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