· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2016
| Auch 2016 erhöhen sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung. Mit der folgenden Übersicht wissen Sie, was 2016 gilt. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge steigen 2016 wieder generell. Somit gelten ab dem 1. Januar 2016 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:
| ||
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 74.400 Euro | 64.800 Euro |
| 6.200 Euro | 5.400 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 74.400 Euro | 64.800 Euro |
| 6.200 Euro | 5.400 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 91.800 Euro | 79.800 Euro |
| 7.650 Euro | 6.650 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 50.850 Euro | 50.850 Euro |
| 4.237,50 Euro | 4.237,50 Euro |
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