· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2017
| Auch 2017 erhöhen sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung. Mit der folgenden Übersicht wissen Sie, was 2017 gilt. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge steigen 2017 wieder generell. Somit gelten seit dem 01.01.2017 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:
| ||
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 76.200 Euro | 68.400 Euro |
| 6.350 Euro | 5.700 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 76.200 Euro | 68.400 Euro |
| 6.350 Euro | 5.700 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 94.200 Euro | 84.000 Euro |
| 7.850 Euro | 7.000 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 52.200 Euro | 52.200 Euro |
| 4.350 Euro | 4.350 Euro |
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