· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2024
| Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2024 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung geändert. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2024 gelten. |
Das sind die neuen Beitragssätze in der Sozialversicherung
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung sind bis auf den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für 2024 gleich geblieben. Zum 01.01.2024 gelten folgende Werte:
| |||
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Gesamt | |
Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | 1,30 % | 2,60 % |
Allgemeine Rentenversicherung | 9,30 % | 9,30 % | 18,60 % |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 15,40 % | 9,30 % | 24,70 % |
Krankenversicherung | |||
| 7,30 % | 7,30 % | 14,60 % |
| 7,00 % | 7,00 % | 14,00 % |
Pflegeversicherung | |||
| 1,70 % | 1,70 % | 3,40 % |
| 1,70 % | 2,30 % | 4,00 % |
| 1,20 % | 2,20 % | 3,40 % |
| 1,20 % | 2,80 % | 4,00 % |
* Ab zwei Kindern wird der Arbeitnehmer-Anteil während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. |
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