· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwertein der Sozialversicherung für das Jahr 2013
| Die Konjunktur hat 2012 weiter angezogen - mit unterschiedlichen Folgen für die Sozialversicherung: Rechengrößen und Grenzwerte sind gestiegen, die Beitragssätze in der Rentenversicherung gefallen. Erfahren Sie, was ab sofort gilt. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung ist 2013 in den alten und neuen Bundesländern gestiegen. Somit gelten seit dem 1. Januar 2013 folgende Grenzen:
| ||
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 69.600 Euro | 58.800 Euro |
| 5.800 Euro | 4.900 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 69.600 Euro | 58.800 Euro |
| 5.800 Euro | 4.900 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 85.200 Euro | 72.600 Euro |
| 7.100 Euro | 6.050 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 47.250 Euro | 47.250 Euro |
| 3.937,50 Euro | 3.937,50 Euro |
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