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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwertein der Sozialversicherung für das Jahr 2013

    | Die Konjunktur hat 2012 weiter angezogen - mit unterschiedlichen Folgen für die Sozialversicherung: Rechengrößen und Grenzwerte sind gestiegen, die Beitragssätze in der Rentenversicherung gefallen. Erfahren Sie, was ab sofort gilt. |

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung ist 2013 in den alten und neuen Bundesländern gestiegen. Somit gelten seit dem 1. Januar 2013 folgende Grenzen:

     

    • Beitragsbemessungsgrenzen 2013

    Alte

    Bundesländer

    Neue

    Bundesländer

    Arbeitslosenversicherung

    • jährlich

    69.600 Euro

    58.800 Euro

    • monatlich

    5.800 Euro

    4.900 Euro

    Allgemeine Rentenversicherung

    • jährlich

    69.600 Euro

    58.800 Euro

    • monatlich

    5.800 Euro

    4.900 Euro

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    • jährlich

    85.200 Euro

    72.600 Euro

    • monatlich

    7.100 Euro

    6.050 Euro

    Kranken- und Pflegeversicherung

    • jährlich

    47.250 Euro

    47.250 Euro

    • monatlich

    3.937,50 Euro

    3.937,50 Euro