· Fachbeitrag · Tätigkeitsschlüssel
Der Tätigkeitsschlüssel im Meldeverfahren zur Sozialversicherung wird Ende 2011 neunstellig
| In den letzten Jahren sind viele neue Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse eingeführt oder an internationale Standards angepasst worden. Darüber hinaus sind neue Berufe mit eigenen Berufsbezeichnungen entstanden. Auch Leiharbeit, Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse haben stark zugenommen. Deshalb soll der auf den Meldungen zur Sozialversicherung anzugebende Tätigkeitsschlüssel Ende 2011 an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. |
Der bisherige Tätigkeitsschlüssel
Bisher muss der Arbeitgeber für jeden versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung abgeben. Die Angaben über die Tätigkeit des Arbeitnehmers muss er nach dem amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit machen.
Fünfstelliger Tätigkeitsschlüssel
Die in Form von Schlüsselzahlen einzutragenden Angaben zur Tätigkeit umfassen bisher
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