11.04.2019 · Nachricht · Teilzeit
Teilzeitjobs ohne geregelte Arbeitszeit und Phantomlohn?
| Ein LGP-Leser: Ich habe Ihren Beitrag „Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten werden seit 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig“ in LGP 2/2019 gelesen. Meine Frage: Die neuen Spielregeln müssten doch auch für sozialversicherungspflichtige Teilzeitjobs ohne geregelte Arbeitszeiten gelten und nicht nur für Minijobs? Sprich: Die Phantomlohnberechnung durch die DRV-Prüfer würde auch für diese Teilzeitjobs gelten? Die Antwort gibt Rechtsanwalt Thomas Lackmann. |
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