· Fachbeitrag · Übergangsbereich
Ab 2023 neue Obergrenze von 2.000 Euro bei Midijobs: Darauf ist bei Beitragsberechnung zu achten
| Für ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich (Midijobs) wird zum 01.01.2023 die monatliche Entgeltobergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Somit bewegt sich ab 2023 der monatliche Verdienst im Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro. LGP erläutert Ihnen, worauf Arbeitgeber bei der Beitragsberechnung achten müssen. |
Beschäftigungen im „Übergangsbereich“
Der Übergangsbereich bei Midijobs liegt bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ab 01.01.2023 vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 520,01 und 2.000,00 Euro im Monat liegt und die Grenze von 2.000,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungen ist das gesamte Arbeitsentgelt maßgebend (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
Die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs gelten nicht für Personen, die die Beschäftigung zur Berufsausbildung oder als Praktikum ausüben (§ 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV).
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