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  • · Nachricht · Übergangsbereich

    Anhebung der Obergrenze im Übergangsbereich ab 2023 kommt

    | Die Anhebung der Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sog. Übergangsbereich von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat ist beschlossene Sache. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 28.10.2022 grünes Licht gegeben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs werden Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet (Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs, Abruf-Nr. 232024 ). |

    Quelle: ID 48708728

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