· Fachbeitrag · Überstunden/Arbeitsentgelt
So sind Überstunden richtig zu versteuern und zu verbeitragen
| In fast allen Unternehmen fallen Überstunden an. Bei der Abrechnung der Überstunden stellt sich die Frage, ob Überstunden als laufendes oder einmaliges Arbeitsentgelt verbeitragt werden dürfen. |
Überstunden und Mehrarbeit
Eines vorweg: Das Arbeitszeitgesetz kennt nicht die Begriffe „Überstunden“ oder „Mehrarbeit“. Die gesetzlichen Vorschriften kennen nur zulässige Arbeitszeiten. Darüber hinaus verbieten die Vorschriften zusätzliche Arbeitszeiten. In der Praxis geht man von Überstunden aus, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird.
Laufendes Arbeitsentgelt im Monat der Erarbeitung
Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet. Werden die Überstunden vergütet, ist die Überstundenvergütung laufender Arbeitslohn. Erhalten Arbeitnehmer neben der Überstundenvergütung auch einen arbeitsvertraglich vereinbarten Überstundenzuschlag, ist auch der laufender Arbeitslohn.
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