· Nachricht · Umlagen/Mutterschaftsaufwendungen
U2-Umlage auch von Mitarbeiter-Entgelten von Rundfunkanstalten
| Rundfunkanstalten müssen von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten. Das gilt selbst dann, wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ einstufen. Das hat das BSG entschieden ( BSG, Urteil vom 26.09.2017, Az. B 1 KR 31/16 R, Abruf-Nr. 196613 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 182 | ID 44941412