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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Fünf neue Urteile pro und kontra Arbeitsunfall

    von Jürgen Martin, Richter am Bayer. Landessozialgericht, Schweinfurt

    | Streit um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall beschäftigt die Sozialgerichte zuhauf. „LGP“ hatte in der Ausgabe 12/2013 die Grundlagen dargestellt und behält seither die Rechtsprechung für Sie im Auge. Nachfolgend finden Sie fünf neue Entscheidungen. |

    Fall 1: Problemfall gemischte Tätigkeit

    Im ersten Fall nahm eine Altenpflegerin während des Bereitschaftsdienstes beim Spaziergang mit ihrem Hund ein dienstliches Telefonat an und stürzte dabei. Die erste Instanz erkannte einen Arbeitsunfall an (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2012, Az. L 15 U 270/10; Abruf-Nr. 130756). Das BSG hat das Urteil aber aufgehoben und die Sache an das LSG zurückverwiesen (BSG, Urteil vom 26.6.2014; Az. B 2 U 4/13 R; Abruf-Nr. 142366). Dieses muss feststellen, ob der durch den Sturz verursachte Gesundheitsschaden infolge einer versicherten Tätigkeit eingetreten war. Dabei sei zwischen einer gemischten Tätigkeit und einer gemischten Motivationslage zu unterscheiden:

     

    • Die Altenpflegerin war zum Unfallzeitpunkt einer gemischten Tätigkeit nachgegangen, nämlich dem versicherten beruflichen Telefonieren und dem unversicherten Spazierengehen. Das LSG Nordrhein-Westfalen muss noch ermitteln, ob der Unfall durch die versicherte Tätigkeit veranlasst war.