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  • 24.09.2019 · Nachricht · Unfallversicherung

    Homeoffice: Gang zur Toilette ist nicht versichert

    | Arbeitnehmer im Homeoffice sind auf dem Gang von bzw. zu ihrer häuslichen Toilette nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer im Unfallzeitpunkt eine (vermeintliche) Haupt- oder Nebenpflicht aus seinem Arbeitsverhältnis erfüllen oder ein eigenes unternehmensbezogenes, innerbetrieblichen Belangen dienendes Recht wahrnehmen will. Dann handelt er im unmittelbaren Betriebsinteresse (SG München, Urteil vom 04.07.2019, Az. S 40 U 227/18, Abruf-Nr. 210401). |