31.03.2016 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Kein Arbeitsunfall auf dem Weg zur Toilette im Dienstreisehotel
| Wer sich während einer mehrtägigen Dienstreise in seinem Hotelzimmer verletzt, weil er sich beim nächtlichen Toilettengang mit den Füßen im Bettüberwurf verhakt und stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das SG Düsseldorf entschieden. |
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