26.06.2020 · Nachricht · Unfallversicherung
Sturz auf dem Rückweg von einer Gaststätte in die Reha-Klinik
| Während des Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung ist eine Person dem Grunde nach in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das gilt nicht, wenn sie auf dem Rückweg von einem privaten Besuch einer Gaststätte zur Reha-Klinik stürzt und sich dabei verletzt. Das hat das BSG klargestellt. |
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