07.05.2019 · Nachricht · Unfallversicherung
Tinnitus aufgrund Lautsprecherdurchsage ist kein Arbeitsunfall
| Ein Arbeitnehmer im Möbelhaus, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach per Lautsprecheranlage ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Dortmund im Falle eines Möbelverkäufers entschieden, der während seiner Tätigkeit mehrfach mittels einer Lautsprecheranlage ausgerufen worden sei und dadurch nach eigenen Angaben einen Tinnitus erlitten habe. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig