16.12.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Unfall auf dem Weg von der Arbeit auf Umfahrungsstrecke
| Dreht ein Arbeitnehmer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause um, um einen Stau oder eine stauähnliche Situation zu umfahren, und nimmt eine andere Route, ist ein Unfall auf der Umfahrungsstrecke von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer weiter ohne Unterbrechungen nach Hause kommen will (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.5.2015, Az. L 1 U 2542/14, Abruf-Nr. 145972 ). |
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