· Nachricht · Unfallversicherung
Verhebetrauma eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams
| Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745 ). |
Weiterführender Hinweis
- Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 146 | ID 45431397