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  • · Nachricht · Unfallversicherung

    Verhebetrauma eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams

    | Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
    Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 146 | ID 45431397