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  • 01.10.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Versicherungsschutz auch bei Autounfall auf Abwegen

    | Die Berufsgenossenschaft muss einen Arbeitsunfall entschädigen, der dadurch entsteht, dass ein Arbeitnehmer wegen eines Staus einen Umweg zur Arbeit nimmt, sich dabei verfährt und bei einem unerlaubten Wendemanöver verunglückt. Das hat das LSG Hessen entschieden. |