17.06.2019 · Nachricht · Unfallversicherung
Versicherungsschutz auch nach Verlassen des direkten Wegs
| Unfallversicherungsschutz kann auch nach Verlassen des direkten Wegs zur Arbeit bestehen, wenn der Weg aus Sicherheitsgründen verlassen wird. Das hat das SG Osnabrück im Fall einer bei einem Juwelier beschäftigten Arbeitnehmerin entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig