05.07.2023 · Nachricht · Zuschläge
SFN-Zuschläge bei Urlaubsentgelt sind beitragspflichtig
| Auch wenn Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) im 13-wöchigen Referenzzeitraum zutreffend beitragsfrei ausgezahlt worden sind, unterliegt der auf sie entfallende Anteil des Urlaubsentgelts der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen klargestellt. |
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