03.08.2022 · Nachricht aus LGP · Sachbezüge
Ein Leser fragt: Ein Arbeitnehmer erhält einen Tankgutschein über 50 Euro und ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen. Ist es zulässig, die Darlehenszinsen separat zu betrachten und individuell zu versteuern, sodass die 50-Euro Grenze des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG für den Tankgutschein eingehalten bleibt? Oder sind die Sachbezüge zu addieren, sodass der gesamte Sachbezug individuell steuer- und sozialversicherungspflichtig ist?
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03.08.2022 · Fachbeitrag aus LGP · Arbeitgeberleistungen
Die Überlassung eines Jobrads kommt immer mehr in Mode. Die Kosten sind gering, die Umsetzung ist einfach – und die Gesundheit wird gefördert. Auch finanziell ist die Überlassung eines Jobrads attraktiv. LGP macht Sie mit den steuerlichen Regelungen vertraut und erläutert anhand von Beispielen, wo die Vorteile für Arbeitnehmer liegen.
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01.08.2022 · Nachricht aus LGP · Energiepreispauschale
Ein Leser fragt: Eine Person ist mit einem Nagelstudio selbstständig tätig. Zudem übt sie in der Gleitzone eine Angestelltentätigkeit aus („Midijob“). Weitere Anstellungsverhältnisse bestehen nicht. Zählt der Midijob als erstes Arbeitsverhältnis und erhält die Person die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro deshalb vom Arbeitgeber ausgezahlt?
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28.07.2022 · Fachbeitrag aus LGP · Geringfügige Beschäftigung
Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat zur Folge, dass Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte künftig auch anders aussehen müssen als bisher. LGP liefert Ihnen einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte und erläutert Ihnen, wie Sie die einzelnen Passagen geschickt formulieren.
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28.07.2022 · Fachbeitrag aus LGP · Geringfügige Beschäftigungen
Ab dem 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Zeitstunde. Die Geringfügigkeitsgrenze wird ab 01.10.2022 dynamisch ausgestaltet. Zudem wird die Höchstgrenze im Übergangsbereich angehoben. LGP macht Sie mit den Neuerungen vertraut und erläutert, worauf Arbeitgeber achten müssen.
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28.07.2022 · Nachricht aus LGP · Energiepreispauschale
Ein LGP-Leser fragt: Ein inländischer Arbeitgeber beschäftigt vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 einen unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer (Steuerklasse I). Der Arbeitnehmer zieht zum 01.08.2022 ins Ausland, behält das Arbeitsverhältnis aber bei. Muss der Arbeitgeber diesem nun am 01.09.2022 lediglich beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro im September 2022 auszahlen?
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26.07.2022 · Fachbeitrag aus LGP · Lehrvideo 30
Scheidet ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen aus seinem Arbeitsverhältnis aus, zahlt der Arbeitgeber als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den Verdienstausfall oft eine Abfindung. Diese ist steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Steuerlast mittels Fünftel-Regelung reduzieren. Wie das funktioniert, zeigt Ihnen Video Nr. 30 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe.
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25.07.2022 · Fachbeitrag aus LGP · Geringfügige Beschäftigung/Mindestlohn
Zum 01.10.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Zugleich wird die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung auf 520 Euro pro Monat bzw. 6.240 Euro pro Jahr angehoben. Darüber hinaus werden einige wichtige Rahmenbedingungen der geringfügigen Beschäftigung neu geregelt. Der folgende Beitrag erläutert anhand der Rechtslage die sich für die Praxis ergebenden arbeitsvertraglichen Konsequenzen und bietet Ihnen Lösungsansätze an.
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25.07.2022 · Fachbeitrag aus LGP · Energiepreispauschale
Am 17.06.2022 hat das BMF umfangreiche FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) veröffentlicht und in diesen wichtige Praxisfragen geklärt. Am 20.07.2022 wurden die FAQ aktualisiert. LGP zeigt, welche Neuerungen die Aktualisierung vom Juli enthält.
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22.07.2022 · Nachricht aus LGP · Energiepreispauschale
Ein Leser fragt: In den FAQ des BMF zur Energiepreispauschale (EPP) steht geschrieben, dass für den Anspruch auf die Pauschale auf das Jahr 2022 abzustellen ist (FAQ vom 20.07.2022, III). In dem Lehrvideo 26 wird allerdings gesagt, dass der Arbeitgeber für die Auszahlung der Pauschale auf den 01.09.2022 abstellen muss. Was ist richtig?
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