· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Aktuelle Problemfelder bei der Betriebsveranstaltung und Lösungsmöglichkeiten
von StB Andreas Müller, PricewaterhouseCoopers, München
| Seit eineinhalb Jahren beschäftigen sich Arbeitgeber mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu Betriebsveranstaltungen. Immer wieder stoßen sie auf Fragen, die die Formulierung des Gesetzestextes mit sich brachten und die auch das ergänzende BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2015 nicht vollständig beantwortet. Die folgenden Sachverhalte zeigen Arbeitgebern, worauf sie ein besonderes Augenmerk legen sollten - insbesondere vor dem Hintergrund, dass Betriebsveranstaltungen fester Bestandteil fast jeder Betriebsprüfung sind. |
Definition des Begriffs der Betriebsveranstaltungen
Der Wortlaut des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG weicht von der bis Ende 2014 einschlägigen Formulierung in einem entscheidenden Punkt ab:
- Die „alte“ Definition nennt neben der Voraussetzung des Vorliegens einer Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter das Offenstehen für alle Arbeitnehmer bzw. für alle Arbeitnehmer einer Abteilung/Organisationseinheit des Arbeitgebers (R 19.5 Abs. 2 LStR 2013).
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