08.10.2010 | § 17 EStG
Wesentliche Beteiligung: Haltedauer ist irrelevant
Im Rahmen des § 17 EStG kommt es nach Meinung des FG Köln (17.3.10, 2 K 1049/03, Rev. IX R 23/10, Abruf-Nr. 102828) nicht auf die Dauer der Beteiligung an. Eine wesentliche Beteiligung liegt somit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Zuge einer einheitlichen Vertragsurkunde zunächst eine wesentliche Beteiligung übernimmt und diese durch Kapitalerhöhung eine juristische Sekunde später wieder verliert. Wegen der anhängigen Revision wird schlussendlich der BFH zu entscheiden haben.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 166 | ID 139184