12.01.2010 | Abgabefristen bei Steuererklärungen
Beraterprivileg gilt nicht in eigener Sache
Das steuerliche Beraterprivileg gilt einem Urteil des FG Niedersachsen (14.4.09, 13 K 218/08, Abruf-Nr. 092189) zufolge nicht für die eigenen Steuererklärungen des Steuerberaters. Das FA ist somit nicht verpflichtet, die Abgabefristen aufgrund der „gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen“ zu verlängern. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Berater von seiner „eigenen“ StB-GmbH vertreten lässt.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132769