12.01.2010 | Abgeltungsteuer
Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten aus der Anlegerpraxis
von Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn
Seit 2009 werden private Kapitalerträge losgelöst vom übrigen Einkommen mit einer Pauschalsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erfasst. Dies bringt nicht nur Änderungen bei der Nachsteuerrendite, sondern hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche. Die nachfolgenden 10 Antworten beantworten die wichtigsten Fragen aus der Anlegerpraxis.
1. Was bewirkt ein geänderter Freistellungsauftrag?
Haben Sparer ihr Freistellungsvolumen von 801 EUR zwischen den Banken ungünstig verteilt, lässt sich das über die Veranlagung beim FA ausgleichen. Sofern die Freistellungsaufträge nachträglich angepasst werden, ist wie folgt zu unterscheiden:
- Wird das Freistellungsvolumen herabgesetzt, darf die bereits ausgeschöpfte Summe nicht unterschritten werden. Eine Herabsetzung ist somit maximal bis auf den im Jahr bereits ausgenutzten Betrag zulässig. Die Banken sind zur Prüfung verpflichtet.
- Wenn der Sparer seinen Freistellungsauftrag unterjährig erhöht, kann die Bank zuviel einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten.
2. Wann halten Banken Kirchensteuer ein?
Hinsichtlich der Kirchensteuererhebung haben Anleger ein Wahlrecht:
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