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  • 14.05.2008 | Checkliste

    Mit der Checkliste zur Abgeltungsteuer stehen Sie im Beratungsgespräch sicher Rede und Antwort

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Ab 2009 werden private Kapitalerträge anders besteuert. Ein einheitlicher Pauschalsatz von 25 v.H. wirkt auf Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Terminmarktgeschäfte und eine Reihe von Lebensversicherungen. Gleichzeitig entfallen Werbungskosten, Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren. Für Kapitalerträge im Ausland gilt, dass die Steuer direkt mit abgeltender Wirkung von den ausländischen Banken eingehalten werden. All dies ändert sowohl den Umfang der Steuererklärung als auch die Nettorendite der Geldanlage. Die nachfolgende Checkliste soll helfen, Mandanten besser auf die Abgeltungsteuer vorzubereiten. 

     

    1. Steuersatz

    Auf ab Neujahr 2009 fließende Kapitalerträge werden pauschal 25 v.H. Abgeltungsteuer plus SolZ und damit insgesamt 26,375 v.H. erhoben. Bei Konfessionszugehörigkeit werden es inklusive Kirchensteuer 27,82 v.H. (bei einem KiSt-Satz von 8 v.H.) oder maximal 27,99 v.H. (bei einem KiSt-Satz von 9 v.H.). Die Gesamtbelastung fällt aber leicht höher aus, da die auf Kapitaleinnahmen anfallende Kirchensteuer nicht mehr zu den Sonderausgaben gehört. 

     

    2. Anwendung

    Grundsätzlich gilt die Abgeltungsteuer für ab dem 1.1.09 zufließende Kapitalerträge (§ 52a Abs. 1 EStG). Bei Gewinnausschüttungen nach 2008 gilt das Halbeinkünfteverfahren auch dann nicht mehr, wenn Aktien vor 2009 erworben worden sind.