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  • 06.08.2010 | Abzugsverbot bei Aufgabeverlusten

    Finanzverwaltung macht (vorerst) einen Rückzieher

    Erwerbsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen nach § 17 EStG stehen, können ohne das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat (BFH 25.6.09, IX R 42/08; 18.3.10, IX B 227/09; vgl. auch MBP 10, 77). Dieser Auffassung schließt sich nun auch das BMF an und zieht seinen Nichtanwendungserlass zurück (28.6.10, IV C 6 - S 2244/09/10002, Abruf-Nr. 102068; 15.2.10, IV C 6 -S 2244/09/10002).  

     

    Praxishinweis

    Aus dem BMF-Schreiben geht hervor, dass die ursprüngliche Verwaltungsauffassung durch das JStG 2010 gesetzlich verankert werden soll. Ab 2011 soll durch den neuen Satz 2 in § 3c Abs. 2 EStG festgeschrieben werden, dass die Absicht zur Erzielung von Einnahmen ausreicht. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie einen Verlust noch in 2010 realisieren sollten.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 131 | ID 137687