06.08.2010 | Abzugsverbot bei Aufgabeverlusten
Finanzverwaltung macht (vorerst) einen Rückzieher
Erwerbsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen nach § 17 EStG stehen, können ohne das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat (BFH 25.6.09, IX R 42/08; 18.3.10, IX B 227/09; vgl. auch MBP 10, 77). Dieser Auffassung schließt sich nun auch das BMF an und zieht seinen Nichtanwendungserlass zurück (28.6.10, IV C 6 - S 2244/09/10002, Abruf-Nr. 102068; 15.2.10, IV C 6 -S 2244/09/10002).
Praxishinweis
Aus dem BMF-Schreiben geht hervor, dass die ursprüngliche Verwaltungsauffassung durch das JStG 2010 gesetzlich verankert werden soll. Ab 2011 soll durch den neuen Satz 2 in § 3c Abs. 2 EStG festgeschrieben werden, dass die Absicht zur Erzielung von Einnahmen ausreicht. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie einen Verlust noch in 2010 realisieren sollten. |