08.02.2010 | Aktuelle Rechtsprechung
Kindergeld für volljährige Kinder: Diese Entscheidungen sollten Sie kennen!
von Dipl. Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
Für volljährige Kinder haben Eltern nur dann Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nachfolgend sind die wichtigsten Entscheidungen der letzten Monate zu den einzelnen Fördertatbeständen zusammengestellt, deren Kenntnis den Kindergeldanspruch retten kann.
Kriterium 1: Arbeitsuchend
Rechtsquelle: § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG
Urteil: BFH 25.9.08, III R 91/07, Abruf-Nr. 090510
Der BFH weist zunächst auf seine Rechtsprechung (BFH 19.6.08, III R 68/05) hin, wonach die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend nur für drei Monate Bestand hat. Wenn keine Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgeltes beansprucht werden, stellt die Agentur für Arbeit die Arbeitsvermittlung nach drei Monaten ein und streicht das Kind aus der Meldeliste. Konsequenz: Ab dem Folgemonat entfällt der Kindergeldanspruch, sofern sich das Kind nicht erneut als Arbeitsuchender meldet.
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