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  • · Fachbeitrag · Kindergeld/Kinderfreibeträge

    Kindergeld für volljährige Kinder:BMF äußert sich zur neuen Rechtslage ab 2012

    von Dipl.-Finw. (FH) Martin Hilbertz, Neuwied

    | Seit dem VZ 2012 gibt es Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge für volljährige Kinder ohne Einkommensprüfung. Der Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 EUR stellt sicherlich eine Entlastung dar, da der zum Teil umfangreiche Ermittlungsaufwand entfällt. Welche Anspruchsvoraussetzungen die neue Rechtslage vorsieht, erläutert das BMF (7.12.11, IV C 4 -S 2282/07/0001-01, Abruf-Nr. 114226 ) in einem ausführlichen Schreiben. |

    1. Anspruchsvoraussetzungen auf einen Blick

    Minderjährige Kinder werden weiterhin ohne besondere Voraussetzungen berücksichtigt. Auch bei volljährigen behinderten Kindern hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl I 11, 2131) keine Änderungen gebracht.

     

    Für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), entfällt die Einkommensprüfung, da die bisherigen Sätze 2 bis 10 in § 32 Abs. 4 EStG ab 2012 entfallen. Weitere Änderungen ergeben sich bei dieser Fallgruppe nicht.