12.01.2009 | Aktuelles BMF-Schreiben
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
Die Finanzverwaltung hat die BFH-Rechtsprechung zu Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben übernommen. Danach müssen Einnahmen-Überschuss-Rechner bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen eine Besonderheit beachten. Denn soweit der Zahlungsfluss innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel erfolgt, gilt nicht das Zu- bzw. Abflussprinzip. Vielmehr sind die Einnahmen oder Ausgaben steuerlich in dem Jahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der BFH entschied 2007, dass diese Regeln auch für Umsatzsteuervorauszahlungen gelten, sofern sie innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung des Kalenderjahres entrichtet wurden, indem sie entstanden sind. Das BMF hat sich dem nunmehr angeschlossen. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung bzw. Gutschrift vor dem 30.4.08 einheitlich als nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden (BMF 10.11.08, IV C 3 - S 2226/07/10001, Abruf-Nr. 083818).
Hinweis: Wenn dem FA eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bucht das FA die Vorauszahlungen regelmäßig erst nach der Fälligkeit (10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums) ab, sodass keine regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben vorliegen.