12.01.2009 | Aktuelles BMF-Schreiben
Zur Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
Ein zentraler Streitpunkt bei der Umsatzsteuer ist immer wieder der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendet werden. Die Finanzverwaltung hat sich erneut zu dieser Problematik geäußert und akzeptiert nunmehr die Vorgaben des BFH (BMF 30.9.08, IV B 8 - S 7306/08/10001, Abruf-Nr. 083440).
1. Rechtsprechung des BFH vom 28.9.06
Mit Urteil vom 28.9.06 (V R 43/03) hat der BFH folgende Grundsätze zum Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, welches sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze vorgesehen ist, aufgestellt:
Hiernach ist vorgreiflich zu unterscheiden, ob es sich bei den Umbaumaßnahmen
- um Erhaltungsaufwand oder
- um anschaffungsnahen Aufwand handelt oder
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