· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2024 in „trockenen Tüchern“
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Am 18.10.24 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den durch den Finanzausschuss (umfangreich) geänderten Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 beschlossen. Da auch der Bundesrat am 22.11.24 zugestimmt hat, ist das Gesetz also nun in „trockenen Tüchern“. Nachfolgend werden wichtige Neuerungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vorgestellt. |
1. Einkommensteuer
Mobilitätsbudgets: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die geplante Erweiterung der bisherigen Pauschalbesteuerungsvorschriften um Möglichkeiten zur Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten (wie z. B. E-Scooter, Sharing-Angebote und Fahrtdienstleistungen) nun doch nicht umgesetzt wurde.
1.1 Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister wird von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht. Durch die Änderung wird weiter klargestellt, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten (aber ohne Wohneinheiten) Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Gewerbeeinheit begünstigt sind.
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