10.11.2008 | Ansparabschreibung/Investitionsabzugsbetrag
„Altregel“ für Freiberufler noch in 2007 möglich?
Zahlreiche Punkte der Neuregelung zu § 7g EStG können sich für den Steuerpflichtigen nachteilig auswirken. Es ist keine Gewinnverschiebung mehr möglich, Gewinngrenzen sind zu beachten und es gibt keine Sonderregelungen mehr für Existenzgründer. Das Gesetz sieht in§ 52 Abs. 23 EStG vor, dass die Neuregelung erstmals für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 17.8.07 enden. Grundsätzlich findet die Neuregelung somit bereits ab 2007 Anwendung.
Hinweis: Allerdings regt sich in Fachkreisen nunmehr Widerstand gegen das zeitliche Inkrafttreten der Vorschrift zum Investitionsabzugsbetrag. So vertritt u.a. Michael Wendt, Richter am BFH, die Auffassung, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit für 2007 noch die alte Ansparabschreibung in Anspruch nehmen können, da diese kein Wirtschaftsjahr kennen – Gewinnermittlungszeitraum ist hier das Kalenderjahr – und somit die Neuregelung nach der Generalklausel erst ab 2008 Anwendung findet (FR 08, 598 ff.). Aus den oben angeführten Gründen kann es sich in Einzelfällen somit durchaus lohnen, für 2007 weiterhin die alte Ansparabschreibung zu beantragen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. (MH)