10.05.2010 | Arbeitsrecht
Kein Feiertagszuschlag für Ostersonntag!
Sofern ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vorsieht, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für die Arbeiten am Ostersonntag oder am Pfingstsonntag. Diese beiden Feiertage sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage, wie das Bundesarbeitsgericht aktuell festgestellt hat (BAG 17.3.10, 5 AZR 317/09, Abruf-Nr. 101155).
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 74 | ID 135571