Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gutachten für das IWW Institut

    Haftungsbeschränkung durch Mandanteninformation ‒ Nur so können Sie sicher sein!

    | Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen. Anhand einer gutachterlichen Stellungnahme hat das IWW Institut für Sie herausgearbeitet, was erforderlich ist, um die Kommunikation aus der laufenden Gesetzgebung, Rechtsprechung etc. für Ihre Mandanten haftungsrechtlich abzusichern. |

    Grundsätze, um Haftungsfallen zu vermeiden

    Wenn Sie Mandate annehmen, ist die umfassende Beratung Ihre zentrale Pflicht. Das heißt: Sie müssen alle steuerlich relevanten Details und deren Folgen beratend kommunizieren ‒ und zwar von sich heraus und nicht erst auf Nachfrage! Sie müssen Vorschläge unterbreiten, den Weg zur Umsetzung aufzeigen und Ihre Mandanten fit machen, damit sie selbst Ihre Rechte wahren und Fehlentscheidungen vermeiden können.

     

    Beachten Sie | Als Steuerberater haften Sie bei der Beratung für eigenes Verschulden aus Fahrlässigkeit und auch bei Vorsatz276 BGB). Sie haften zudem, wenn Ihre Mitarbeiter schwerwiegende Fehler machen (§ 278 BGB), also ihre Sorgfaltspflicht verletzen.

     

    Regressansprüche

    Sind Schäden entstanden und kommt es zu Regressansprüchen, wird untersucht, wie sich der Sachverhalt entwickelt hätte, wenn die steuerliche Beratung korrekt erfolgt wäre. Aus der Differenzbetrachtung lässt sich der Schaden ermitteln.

     

    MERKE | Juristen sprechen hier von haftungsausfüllender Kausalität. Es muss also geklärt sein, dass der Schaden bei korrektem Verhalten des Steuerberaters hätte vermieden werden können. Diese Kausalität zwischen geltend gemachtem Schaden und der Schuld des Steuerberaters bei der Pflichterfüllung muss der Mandant erfolgreich darlegen und beweisen (§ 287 ZPO).

     

    Haftungsbeschränkung durch Mandanteninformationen

    Viele Steuerberater nutzen die von zahlreichen Steuerfachverlagen bereitgestellten Dienste, Mandanteninformationen im Abo zu beziehen und an den eigenen Mandantenstamm weiter zu versenden. Dabei wird oft durch kleine Anpassungen wie Logo-Einbindung der Kanzlei bei den so besendeten Mandanten signalisiert, dass diese (Verlags-)Dienstleistung vom Steuerberater direkt stamme. Doch genügt das für eine haftungsbeschränkende Wirkung?

     

    • Das fordert das Gutachten

    Allgemeine Ausführungen zu abstrakten steuerrechtlichen Fragen erfüllen grundsätzlich nicht die Beratungspflicht eines Steuerberaters gegenüber dem Steuermandanten. Eine haftungsbeschränkende Wirkung eines Mandantenbriefs tritt nur ein, „wenn dieser individuell auf den Problem- bzw. Beratungskomplex, mit welchem der Steuerberater beauftragt wurde, bezogen ist“, heißt es in der gutachterlichen Stellungnahme für das IWW Institut.

     

    Beachten Sie |

    • Ihre Beraterpflichten können jedoch mit Hilfe allgemein vorformulierter Mandantenbriefe erfüllt werden, wenn allgemeine Informationen personalisiert für den Steuermandanten zusammengestellt werden und der individuelle Bezug für den Steuermandanten hinreichend deutlich gemacht wird.

     

    • Der Mandant muss erkennen können, dass der Berater ihn auf sein spezielles Steuerproblem ansprechen und dieses erörtern will. Schließlich muss der Mandant den Inhalt der Information zur Kenntnis genommen und auch verstanden haben.

     

    Verständlichkeit des Inhalts herbeizuführen ist Markenkern des IWW Instituts. Alle Inhalte sind immer an der praktischen Umsetzbarkeit ausgerichtet: Durch Praxisbeispiele, Checklisten oder Muster werden konkrete dabei Handlungsempfehlungen gegeben. Schon das wirkt unterstützend für eine Haftungsbeschränkung, kann aber dennoch weiteres Zutun Ihrerseits im Einzelfall erfordern.

    IWW Institut: Neuer Standard in der Mandanteninformation

    Der neue IWW-Mandanteninformationsdienst StiB Steuern im Blick setzt neben einer Fokussierung auf Verständlichkeit für Steuerlaien nun auch Maßstäbe in technischer Hinsicht, was die geforderte Personalisierung und Individualisierung anbelangt.

     

    • StiB Steuern im Blick ‒ Langeweile war gestern!

    StiB: Mandanteninformationen in einem neuen Standard: Jetzt hier informieren

    Bild: IWW Institut

     

    Personalisierung: Bedeutung der Inhalte signalisieren

    Das erste, was der Mandant wahrnimmt, sind

    • der Absender der E-Mail,
    • die Angabe im Betreff und
    • Informationen über den Anhang, den eigentlichen Mandanteninformationen.

     

    • Das fordert das Gutachten

    Anhand der Absenderadresse wird der Mandant erkennen, dass die Nachricht von seinem Steuerberater kommt. Insoweit kommt dem Berater zunächst zugute, dass nach dem BGH (schon allgemeine) Mandantenrundschreiben nicht wie unerbetene Postsendungen zu behandeln sind (BGH, Urteil vom 28.09.2004, Az. XI ZR 259/03). Berücksichtigt man außerdem die Eigenheiten eines Mandatsverhältnisses, das regelmäßig von einem besonderen Vertrauensverhältnis geprägt ist, wird man davon ausgehen können, dass der Mandant die E-Mail auch öffnet und ihren Inhalt zur Kenntnis nimmt.

     

    Als moderne Steuerberaterkanzlei können Sie natürlich wichtige Inhalte auch per E-Mail kommunizieren. Dieser Informationskanal schafft haftungsrechtliche Sicherheit.

     

    TIPP | Weisen Sie jeden Mandanten schon bei der Mandatsannahme ausdrücklich darauf hin, dass für ihn relevante steuerliche Information per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Dies hat den Effekt, dass selbst eine allgemein wirkende Betreffzeile der regelmäßigen Mandanteninformationen in Verbindung mit einer eindeutigen Absenderadresse mit Ihnen als Berater in Verbindung gebracht wird.

     

    StiB Steuern im Blick: Neue Maßstäbe ‒ ganz ohne Aufwand für Sie!

    Natürlich können Sie Mandanteninformationen wie gewohnt von einem Anbietern beziehen und selbst an Ihre Mandanten individuell weiterleiten. Auch bei StiB Steuern im Blick ist das so umsetzbar.

     

    Alternativ können Sie aber jetzt auch den neuen personalisierten Versandservice von StiB Steuern im Blick nutzen ‒ und damit wären Sie den üblichen Versandwegen weit voraus ‒ und von zusätzlichem Aufwand befreit. Der Umstieg auf StiB kostet Sie nur einmaligen Aufwand in Bezug auf die Bereitstellung von Kanzleilogo, Farbdefinition etc. Nach der Einrichtung läuft Inhalte-Bereitstellung und Versand vollautomatisch.

     

    Vorteile des Versandservice

    • Sie müssen sich nicht mehr selbst um den Versand kümmern und
    • stellen dennoch sicher, dass der Versand quasi aus Ihrem Haus erfolgt.

     

    Joint Venture IWW Institut und WIADOK

    In einem Joint Venture mit den Kanzleikommunikationsexperten WIADOK wird die Versandabwicklung so gesteuert, dass jeder Mandant persönlich und in Ihrem Namen angesprochen werden kann ‒ in den Ausgaben und auch in der E-Mail. Ihre Kanzlei ist als Absender jederzeit erkennbar ‒ ohne dass Sie sich als Steuerberater aktiv darum kümmern müssen.

     

    So funktioniert der personalisierte E-Mail-Versand in Ihrem Auftrag

     

    • Der Absender: Die Absenderadresse setzt sich immer aus dem Steuerberater-Namen und der Versanddomäne zusammen.

     

      • Beispiel

      Steuerberater Christoph Maier versendet dann als Absender:

      • „Christoph Maier Steuerberatung“
      • Dahinter steht die Adresse „maier@mandanten.email“
       
    • Der Betreff: Da Sie den Titel Ihrer Mandanteninformationen selbst wählen können, erscheint dieser von ihnen definierte Titel in der Betreffzeile.

     

      • Beispiel

      Steuerberater Christoph Maier nennt seine Mandanteninformationen „Maiers Steuernews“.

      • E-Mail-Betreff: „Maiers Steuernews 04/2023“
      • (als Beispiel, wenn die Aprilausgabe versendet wird).
       
    • E-Mail-Anmutung: In der E-Mail wird sofort erkennbar, dass der Steuerberater der Absender ist, weil sein Logo und seine Kontaktdaten in das Template (den Hintergrund der Mail im Layout) direkt eingebunden sind.

    Der Mandant muss erkennen, was für ihn wichtig ist

    Nach dem Öffnen einer E-Mail des Steuerberaters muss der Mandant schnell erkennen können, dass der Inhalt für ihn auch relevant ist.

     

    • Das fordert das Gutachten

    Es kann nicht allgemein erwartet werden, dass der Mandant ein themenbezogenes Schreiben, dass auch vielfältige theoretische steuerrechtliche Ausführungen enthalten kann, auf seine Erheblichkeit für die eigene Steuererklärung überprüft.

     

    StiB Steuern im Blick: Kurze Teaser mit Zielgruppenfokussierung

    Bei der Entwicklung der neuen Mandanteninformationen hat das IWW Institut die Textmenge in der PDF-Ausgabe zum Teil auf Teasergröße reduziert. Das macht Sinn: Denn es geht darum, dass der Mandant damit vermeiden kann, die vielfältigen steuerrechtlichen Ausführungen auf seine Erheblichkeit prüfen zu müssen. Stattdessen erkennt er sofort, ob er zur „angesprochenen Zielgruppe“ gehört. Denn jeder Beitrag und Teaser verweist auf die Zielgruppe ‒ Beispiele: „für alle Steuerzahler“, „für Immobilienbesitzer“, „für GmbH-Geschäftsführer“, „für Unternehmer“, „für Kapitalanleger“ ...

     

    Erst beim Klick auf das gewählte Thema in der PDF-Datei, wird der Leser zum vollen Text geleitet, der inhaltlich auf das Verständnis der Steuerlaien angepasst und optisch ansprechend auf Ihrer Kanzlei-Website aufbereitet ist.

     

    • Alle Inhalte auf Ihrer Kanzlei-Website mit Archivierung

    Bild: IWW Institut

    Das IWW Institut platziert bei StiB Steuern im Blick alle Volltexte mit Inhalte-Archiv ‒ einschließlich bereitgestellter Bilder und Grafiken ‒ über eine Schnittstelle (API) direkt auf Ihre Kanzlei-Homepage.

     

    Beachten Sie | Die Lizensierung der bereitgestellten Bilder ist für die Besucher Ihrer Website vollständig gewährleistet. Wenn Sie keine Einbindung unter Ihrer Kanzleiwebsite wünschen, werden Inhalte und Archiv auf einer neutralen Website des IWW Insituts angezeigt.

     

    Persönliche Ansprache im Editorial

    Das Editorial fasst bei StiB Steuern im Blick die aktuell wichtigsten Themen des Monats auf einen Blick zusammen. Durch die Option der persönlichen Ansprache jedes einzelnen Mandanten direkt in der Ausgabe, erreichen Sie maximale Aufmerksamkeit für die laufenden steuerlichen Schwerpunkte.

    Datenspeicherung: Service und Haftungsbeschränkung

    Wenn erhoben werden soll, welcher Mandant welche Inhalte auch wirklich gelesen und damit zur Kenntnis genommen hat, können daraus zwei Vorteile für Sie als Steuerberater erwachsen:

     

    • 1. Es kann gelernt werden, was die Mandanten als relevanten Inhalt identifizieren. Darauf kann auch anbieterseitig reagiert werden, in dem entsprechende Themen verstärkt für die zukünftige Berichterstattung fokussiert werden.
    •  
    • 2. Aus haftungsrechtlicher Sicht kann eine haftungsbeschränkende Wirkung eintreten, wenn der Mandant einen Beitrag nachweislich zur Kenntnis genommen hat, der einen etwaigen Haftpflichtfall konkret erörtert.

     

    TIPP | Wenn Sie das so genannte inhaltliche Tracking aus haftungsrechtlicher Sicht in Erwägung ziehen, so ist es ratsam, bereits vor der Versendung der ersten Ausgabe eine Einwilligung in die Datenverarbeitung und -übermittlung gesondert einzuholen.

     

    StiB Steuern im Blick kann Ihnen auf Wunsch die so genannte Klick-Nachverfolgung ermöglichen.

     

    Beachten Sie | Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Mandant interessengeleitet aber ohne Bezug zu seinen eigenen Steuerfällen eine Auswahl trifft. Aber: Durch die Personalisierung in Verbindung mit DSGVO-konform aufgezeichnetem Klickverhalten Ihrer Mandanten kann StiB Steuern im Blick auch eine haftungsbeschränkende Wirkung im Einzelfall entfalten.

     

    PRAXISTIPPS |

    • Die umfassende Beratung ist Ihre zentrale Pflicht, um volle Haftungsbeschränkung sicherzustellen. Die Forderung daher: Handeln Sie immer von sich heraus und nicht nur auf Nachfrage!
    •  
    • Zusätzlich zu Ihrer individuellen Beratung oder elektronischen Mitteilungen können Sie auch Referenzen (Verlinkungen) zu Beiträgen aus den Mandanteninformationen, die sie auf Ihrer Homepage vorhalten, setzen.
    •  
    • Geben Sie den betreffenden Mandanten weitere Detailaufklärungen an die Hand. Denn standardisierte Informationen aus den Mandantenrundschreiben können die individuelle Vielfalt aller Beratungsaspekte im Einzelfall nie vollständig ersetzen. Die Komplexität unterschiedlicher Fallgestaltungen kann nur durch Ihr Zutun am Ende die Haftung sicher ausschließen.
    •  
    • Mandanteninformationen wie StiB Steuern im Blick leisten dennoch einen überdurchschnittlichen Beitrag, das Risiko Ihrer Haftung zu minimieren. Das Produkt ist personalisiert, individualisiert und leistet dank der Aufbereitung für steuerliche Laien einen erheblichen Beitrag zur Sensibilisierung auf Steuerthemen mit klarer Zielgruppenansprache („für GmbH-Geschäftsführer, für Kapitalanleger etc.). Mit dem automatisierten Versand und dem Eindruck eines Ansprechpartners Ihrer Kanzlei wird sichergestellt, dass Sie als Steuerberater jederzeit als Absender klar identifiziert werden.
    •  
    • Da die neuen IWW-Mandanteninformationen auch optisch voll an Ihr Kanzleidesign (Farben, Logo, Ansprechparter etc.) angepasst sind, unterstützen Sie zudem das professionelle Kanzleimarketing und stellen jederzeit auch höchste Aufmerksamkeit aufs Seiten der Mandanten sicher.
     

    (JT)

    Sie wollen mehr über den neuen Mandanteninformationsdienst des IWW Instituts erfahren?

    Hier geht es zur Angebotsseite StiB Steuern im Blick

    Quelle: ID 49327937