01.06.2006 | Außergewöhnliche Belastungen
Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen
Eine Eigenheimbesitzerin begehrte die Anerkennung von Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen von rund 8.000 EUR als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung 2001. Dies lehnte nicht nur das FA, sondern auch das FG Baden-Württemberg mit rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 14.4.05 (EFG 06, 406) ab. Es gebe keine wissenschaftlichen Angaben über konkrete Gesundheitsgefährdungen durch elektromagnetische Felder einer Mobilfunkbasisstation. Die Antragstellerin habe auch kein vorheriges amtsärztliches Gutachten beigebracht, das die Kausalität der Einflüsse der Mobilfunkanlage für ihre gesundheitliche Beeinträchtigung darlege. Die Empfehlungen des von ihr beigebrachten baubiologischen Gutachtens reichten hierfür nicht aus.