05.09.2023 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
Kosten für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion)
| Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt nach der Entscheidung des BFH (23.3.23, VI R 39/20, Abruf-Nr. 236045 ; PM Nr. 30/23 vom 29.6.23) jedenfalls ab dem Jahr 2016. |
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