01.07.2006 | Betrieblich genutzter Pkw
Unangemessener Kaufpreis für einen betrieblich genutzten Pkw
Der Kläger ist Inhaber eines mittelständischen Unternehmens, das er von seinem Vater, der weiterhin als Angestellter im Unternehmen beschäftigt ist, übernommen hat. Für sein Unternehmen leaste er im Streitjahr einen BMW 740 i, den er selbst nutzte. Daneben befanden sich im Betriebsvermögen noch zwei Transporter, ein Lkw und ein Pkw Alfa Romeo Spider. Er schaffte im Streitjahr außerdem einen Pkw Mercedes 420 CL zu einem Bruttopreis von rund 82.000 EUR für seinen Betrieb an, den der gehbehinderte Vater allein nutzte. Die jährliche Laufleistung des Mercedes betrug 13.000 km. Der Vater benötigte angeblich wegen seiner starken Gehbehinderung einen breiten Einstieg, entsprechende Umbaukosten bei einer E-Klasse hätten nach Auskunft des Kfz-Händlers ca. 40.000 EUR gekostet. Das FA erkannte 50 v.H. des Kaufpreises gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als unangemessen und damit nicht als Betriebsausgabe an. Dies bestätigte das Thüringer FG mit Urteil vom 7.12.05 (EFG 06, 713).